Im August 1940 ordnete das Staatsministerium für Wirtschaft, Abteilung für Arbeit und Fürsorge die Verschmelzung von Wohnungsunternehmen an.
Das Ziel dieser Verschmelzungen war, die Kräfte der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen
zu sammeln und sie wirksam in die kommenden großen Aufgaben einzuschalten.
Vermutlich war hierbei schon an eine mögliche Zerstörung des Objektbestandes sowie an eine eventuelle Wohnungsnot nach dem 2. Weltkrieg gedacht.
Festzustellen war, dass gerade in Bayern ca. 40 % und somit der höchste Prozentsatz an Wohnungsunternehmen vorhanden war, die seit fünf Jahren keine Wohnungen mehr erstellt hatten. Somit war bei diesen Unternehmen bewiesen, dass Sie entweder nicht bereit
oder fähig waren, pflichtgemäß neue Bauvorhaben, auch kleineren Umfangs, zu erledigen.
Umso weniger waren sie in der Lage, Bauvorhaben in dem nunmehr gewünschten großen Ausmaß und bei den
damaligen erhöhten Schwierigkeiten mit der erforderlichen Beschleunigung vorzubereiten und durchzuführen.
Im Mai 1941 erwartete der VdW (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen) bei allen Unternehmen die notwendige Einsicht
und zwar sowohl bei den aufzulösenden sowie auch bei den übernehmenden Genossenschaften.
Am 18.12.1942 war es soweit, die „Baugenossenschaft bayr. Rigi“ war aufgelöst und die Verschmelzung wurde in das Genossenschaftsregister Weilheim, Amtsgericht München eingetragen.