Wie wird man Mitglied? | Wenn Sie bei der Baugenossenschaft Peißenberg eG Mitglied werden möchten kommen Sie am besten persönlich während der Bürozeiten in die Geschäftsstelle. Sie benötigen hierfür in der Regel keinen Termin. Nach dem Ausfüllen des „Antrags zur Mitgliedschaft“ ist ein Eintrittsgeld von 25,- € in bar einzuzahlen. Bei der nächsten gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat wird über Ihre Aufnahme beraten. Anschließend erhalten Sie die Beitrittserklärung zur Genossenschaft sowie Ihre Mitgliedsnummer. Hierfür ist die Einlage von mind. einem Geschäftsanteil in Höhe von 150.- € in bar in der Geschäftsstelle oder per Überweisung vorab einzuzahlen. |
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Bekomme ich sofort eine Wohnung angeboten? | In der Regel nicht. Bedingt durch den Dauernutzungsvertrag unserer Mieter haben wir vergleichsweise wenig Wohnungswechsel. Sie müssen mit einer Wartezeit von einigen Jahren rechnen. Hierbei kommt es aber immer auf die aktuelle Fluktuation und auf den jeweiligen individuellen Wohnungsanspruch an. |
Ich bin Besitzer eines Wohnberechtigungsscheines oder habe Ansprüche ähnlicher sozialer Hilfe. Habe ich deswegen Vorteile? | Da wir eine eigenständige Genossenschaft sind und ausschließlich unseren eigenen Bestand an unsere Mitglieder vergeben, haben Besitzer eines WBS oder Sozialhilfeempfänger keinen Vorteil, bzw. können nicht bevorzugt werden. |
Wie kündige ich die Mitgliedschaft? | Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres möglich. Sie muss mindestens 6 Monate vorher schriftlich erfolgen. Sie haben die Möglichkeit, sich Ihren Geschäftsanteil ausbezahlen zu lassen oder Ihn auf einen weiteren Bewerber zur Mitgliedschaft zu übertragen. Hierüber entscheidet der Vorstand. Die Auszahlung des Anteils kann erst nach der nächsten Mitgliederversammlung stattfinden. |
Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten? | Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Dauernutzungsvertrag aufgeführten Mitgliedern unterschrieben werden. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Dauernutzungsvertrag entnehmen. In den meisten Fällen beträgt sie 3 Monate zum Monatsende. Beachten Sie bitte hierzu auch das Merkblatt "Wohnungsauflösung". |
Darf ich in meiner Wohnung oder in meinem Garten ein Haustier halten ? | Sie brauchen keine Zustimmung der Genossenschaft, soweit es sich um die übliche Kleintierhaltung handelt (Fische, Hamster, Vögel). Bei Anschaffung von anderen Haustieren benötigen Sie stets die Genehmigung des Vorstands. Hierfür kann die Genossenschaft im Einzelfall Auflagen erheben, welche für die Tierhaltung zwingend eingehalten werden müssen. Im Idealfall kontaktieren Sie den Vorstand vor der Anschaffung des Tieres. |
Ich habe einen Mangel in meiner Wohnung, wie verhalte ich mich richtig ? | Sollten Sie einen Mangel oder einen Defekt in Ihrer Wohnung bemerkt haben, melden Sie diesen bitte unbedingt der Baugenossenschaft. Die Baugenossenschaft wird entscheiden, ob die Reparatur von den Hausmeistern oder
von einer externen Firma behoben werden muss. Wir versuchen, den Mangel so schnell wie möglich zu beheben. Bitte rufen Sie nicht eigenständig eine Handwerksfirma, sondern kontaktieren Sie grundsätzlich erst die Genossenschaft! In dringenden Notfällen, wie z.B. Rohrbruch oder Heizungsausfall außerhalb der Geschäftszeiten kontaktieren Sie bitte den Vorstand unter der Notfall-Mobilnummer. Diese finden Sie unter der Rubrik "Kontakt". Bei "Gefahr in Verzug" oder extreme, akute Verstöße gegen die Hausordnung rufen Sie bitte die Polizei, die Feuerwehr oder den Rettungsdienst unter den Telefonnummern: 110 / 112 |
Ich möchte in der Wohnung oder im Garten bauliche Veränderungen vornehmen, was ist zu beachten? | Im Dauernutzungsvertrag ist geregelt, welche Handlungen die Zustimmung der Genossenschaft benötigen. Möchten Sie in ihrem Garten oder auf den Gemeinschaftsflächen bauliche Veränderungen vornehmen (Terrasse, Hütte, Pflasterungen, etc.)? Sprechen Sie bitte im Vorfeld mit dem Vorstand, um das genaue Vorhaben darzustellen. |